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AGB YVES Sylt

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der AGB
1.1. Das Restaurant YVES, Bistro und Eventlocation (nachfolgend „YVES“), Strandweg 5, 25980 Rantum, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hofmann, macht alle Angebote und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). 
1.2. Entgegenstehende AGB oder Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des YVES selbst im Falle der Leistung oder Lieferung nicht anerkannt und somit nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn YVES hat schriftlich der Geltung zugestimmt.

§2 Definitionen
Im Sinne dieses Vertrages haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung und gelten für ‚m/w/d‘ gleichermaßen.

  1. die mietweise Übernahme der Räume durch den Kunden: „Vermietung“;
  2. die Versorgung und Bedienung des Kunden mit Speisen und Getränken: „Bewirtung“;
  3. „Teilnehmer“ alle Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden im Veranstaltungsraum aufhalten, z.B. Gäste, Mitwirkende.

§3 Vertragsschluss
3.1. Aus einer Terminanfrage/Reservierung im YVES für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden. Der Vertrag zwischen dem Kunden/Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“) kommt erst mit der verbindlichen Rückmeldung des YVES zustande, wenn der Vertrag/die Kooperationsvereinbarung schriftlich fixiert und unterschrieben wurde und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des YVES schriftlich akzeptiert wurden. Das YVES hält ein unterbreitetes Angebot sieben Tage aufrecht. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist keine Rückmeldung des Interessenten, wird der Termin anderweitig vergeben. Beide Seiten verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vor notierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Alle Preise für Firmenkunden und Privatpersonen bzw. Verbrauchern verstehen sich als Netto-Preise. Die MwSt. der aktuellen prozentualen Höhe ist ausgewiesen. Für alle Leistungen des YVES gilt die jeweils aktuelle Preisliste, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Preisliste übersenden wir Ihnen auf Anforderungen per Mail oder Post zu.
3.3. Die vom Kunden mitgeteilte Adresse ist Rechnungsadresse, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4. Das Zahlungsziel für Kunden ist 3 Tage mit Rechnungserhalt. Entgegenstehende Zahlungsziele haben keine Gültigkeit. Mahnkosten werden mit 5 € zzgl. Porto-Auslagen berechnet. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse nach Zustellung einer ersten Rechnung werden mit pauschal 25 € berechnet – dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist.
3.5. Mit Annahme des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. Das YVES ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Weiter werden 50 % des Restbetrages der übrigen Gesamtsumme nach Vereinbarung fällig. Bei Arrangements verschiedener Leistungen am Veranstaltungstag ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

§4 Allgemeine Bestimmungen der Leistungserbringung (Durchführung von Veranstaltungen, Vermittlung von Leistungen)
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des YVES bzw. seiner Vertreter im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung, das Equipment, den Veranstaltungsort etc. Folge zu leisten. Die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise sind ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Dem Kunden obliegt es, während der Durchführung der Veranstaltung etwaige auftretende Mängel / Probleme unverzüglich gegenüber des YVES bzw. seiner Vertreter anzuzeigen, damit ein reibungsloser Veranstaltungsablauf gewährleistet ist.
4.2. Der Ablauf der Veranstaltung wird von den Parteien einvernehmlich und rechtzeitig festgelegt. Das YVES kann nicht gewährleisten, dass kurzfristige Änderungswünsche des Kunden am Tag der Veranstaltung berücksichtigt werden können.
4.3. Bei höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe) kann die Veranstaltungsfläche nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt das YVES 90 % der Mietgebühr.
4.4. Geht die Veranstaltung über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche bzw. andere als die ursprünglich vereinbarten Leistungen des YVES tatsächlich abgerufen, so ist das YVES berechtigt, die (erhöhten) Kosten insbesondere für die Raummiete, die Technik, das Personal sowie zusätzliches Catering gesondert zu berechnen.
4.5. Insbesondere im Hinblick auf Personentransporte, die von Dritten durchgeführt werden und Künstlervermittlungen tritt das YVES lediglich als Vermittler auf, d.h. die Vereinbarung kommt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Ansprüche wg. Nichterfüllung, Schadensersatz o.ä. sind in diesen Fällen nur gegen den Dritten zu richten. Für den Fall, dass Dritte solche Leistungen nicht erbringen können, steht dem YVES ein Rücktrittsrecht im Hinblick auf die gesamte Vereinbarung mit dem Kunden zu. Das YVES wird sich aber in solchen Fällen bemühen, den Kunden neue, passende Angebote zu unterbreiten.
4.6. Eingebrachte Gegenstände müssen den bau-/ feuerpolizeilichen Anforderungen genügen – der Kunde hat im Übrigen als Veranstalter selbst für etwaige erforderliche veranstaltungsbezogene behördliche Genehmigungen, Einhaltung von veranstaltungsbezogenen Auflagen, GEMA-Anmeldungen bzw. GEMA-Zahlungen etc. zu sorgen. Er hat als Veranstalter ferner etwaige Abgaben und Steuern (Vergnügungssteuer o.ä.) zu tragen.

§5 Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten
5.1. Die Veranstaltungsräumlichkeiten werden am Veranstaltungstag zur vereinbarten Uhrzeit sauber an den Kunden übergeben. Die Räumlichkeiten sind nach der vereinbarten Zeit geräumt und sauber (wenn nicht anders vereinbart) zurückzugeben. Möbel / Einrichtungsgegenstände / Waren etc. müssen bis spätestens 12 Stunden nach dem Ende der Mietzeit vollständig abtransportiert worden sein. Andernfalls kann das YVES die Gegenstände auf Kosten von Kunden einlagern. Die Beseitigung zurückgelassenen Mülls von Kunden / Gästen durch das YVES erfolgt ebenfalls auf Kosten des Kunden.
5.2. Wird die Räumlichkeit beschädigt zurückgegeben, so wird vermutet, dass die Beschädigungen während der Mietzeit durch den Kunden oder seinen Gästen verursacht wurden. Der Kunde hat deshalb sichtbare Mängel an der Räumlichkeit unverzüglich vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem YVES bzw. seiner Vertreter zu rügen und auch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Einlass erhalten.
5.3. Die Anlieferung bzw. der Aufbau von Möbeln, Waren, Equipment etc. durch den Kunden hat unter Einhaltung folgender Richtlinien zu erfolgen: Für den Transport von solchen Gütern in die Veranstaltungsfläche müssen die vor Ort befindlichen Eingänge, Treppenhäuser sowie auch sämtliche Bodenbeläge durch das Unterlegen von Gummimatten, Teppichen oder Ähnlichem vor Beschädigungen geschützt werden. Für die Anlieferung mit Transportwagen, Caddys etc. sind nur Wagen mit Gummirollen zu verwenden. Unter jeglichen Möbeln, Stativen etc. sind Schutzhüllen oder Filze zu befestigen. Die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Nutzung der Räumlichkeiten zu Ausstellungszwecken bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des YVES und können ggf. von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

§6 Stornierungen/ Rücktritt
6.2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Leistungen von Dritten (z.B. Bewirtungskosten, Buchungen von Künstlern und technischen Gewerken etc.) Sonderstornierungs- bzw. Kündigungsbedingungen unterliegen können.
6.1. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:
• bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch das YVES wenigstens 15 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 55 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung
• bei noch kurzfristiger Stornierung 100 % der vereinbarten Vergütung
Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. 
6.3. Eine Stornierung bzw. Rücktritt des Vertrages muss immer schriftlich per Einschreiben erklärt werden, deren Erhalt vom YVES bestätigt werden muss. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch das YVES gilt als das Datum der Stornierung.
6.4. Werden vereinbarte Vorauszahlungen zu den vereinbarten Terminen nicht erbracht, kann das YVES vom Vertrag zurücktreten. Das YVES ist in diesen Fällen berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Das YVES hat ferner das Recht, vom Vertrag zurücktreten, wenn a) durch höhere Gewalt (s.o.) insbesondere die vermieteten Räume nicht mehr nutzbar sind oder Gefahr für Leib und Leben droht,  b) der Kunde bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Umstände wie insbesondere die Person des Veranstalters / den Zweck der Veranstaltung macht oder c) das YVES sachlich begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des YVES in der Öffentlichkeit gefährden kann.

§7 Haftung
7.1. Das YVES haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des YVES zurückzuführen ist.
7.2. Haftet das YVES gemäß Ziff. 7.1. für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen das YVES bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, YVES fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.3. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des YVES.

§8 Datenschutz
8.1. Das YVES wird zur Vertragsdurchführung personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erheben, speichern und nutzen. Das YVES wird solche Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

§9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt für das Restaurant YVES deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist Hamburg. Das YVES wird zur Vertragsdurchführung personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erheben, speichern und nutzen. Das YVES wird solche Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
9.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
9.3. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9.4. Gerichtstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist Hamburg, Deutschland.
9.5. Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.